Zum Inhalt

Berechtigungen

Für die Teilnahme an einer Videokonferenz benötigt Ihr Gerät die Berechtigung zum Zugriff auf die Kamera und das Mikrofon. Insbesondere in Browsern und auf Mobilgeräten ist dies eine Berechtigung, die Sie in der Regel explizit erteilen müssen (insofern ist es auch überhaupt nicht verdächtig, wenn Sie darum gebeten werden). Desktop-Programme können dagegen meist ohne weitere Vorkehrungen auf die Geräte zugreifen.

Konferenzteilnahme ohne Kamera/Mikrofon

Sie können zwar eine oder beide Berechtigung nicht erteilen und trotzdem an Konferenzen teilnehmen, aber eben ohne diese Geräte: Wenn Sie die Berechtigung für die Kamera nicht gewähren, werden die übrigen Konferenzteilnehmer Sie nicht sehen können, Entsprechendes gilt für das Mikrofon.

Sie können sogar ohne beide Geräte rein passiv an einer Konferenz teilnehmen, das dürfte aber in den seltensten Fällen sinnvoll sein.

Üblicherweise wird Ihr Browser Sie beim ersten Besuch der Seite mit einer Dialogbox um die nötige Erlaubnis bitten. Sie können dann entscheiden, ob Sie die Erlaubnis einmalig erteilen oder für die jeweilige Webseite dauerhaft speichern wollen. Falls Sie aber den Zugriff pauschal gesperrt haben sollten (z.B. versehentlich), wird statt dessen eine – hoffentlich aussagekräftige – Fehlermeldung auf der Browserseite angezeigt werden. Je nach Browser gibt es dann beispielsweise ein Kamerasymbol (im Chrome-Browser rechten Ende der Adressleiste) zur Änderung der Rechte, oder Sie können diese in den Browsereinstellungen korrigieren.1


  1. Es würde den Rahmen sprengen, an dieser Stelle auf alle denkbaren Softwarekombinationen und -versionen einzugehen. 


Letztes Update: 16. Juni 2020