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Rechtliche Aspekte

Im Zusammenhang mit den Bemühungen um eine digitale Anreicherung der Lehre gewinnen rechtliche Fragen zusätzliche Bedeutung. Dabei werden sie gleichzeitig diffuser und komplizierter sowie bedeutsamer.

Rechtsfragen bei der (digitalen wie analogen) Lehre werden von Lehrenden wie Studierenden gerne stiefmütterlich behandelt und nicht sonderlich ernst genommen. Dabei spielt eine Rolle, dass es sich um eine grundsätzlich »externe« Materie jenseits des »Eigentlichen« handelt, dass sie kompliziert ist und so viele widersprüchliche Informationen, Auslegungen und Gerüchte kursieren – und schließlich, dass die Implikationen so diffus zu sein scheinen.

Bewusste und unbewusste Missachtungen rechtlicher Bestimmungen zwar im Alltag kaum eine Rolle spielen, weil sie meist nicht bemerkt oder verfolgt werden. Man muss dabei aber im Bewusstsein behalten, dass es sich nicht um »Kavaliersdelikte« handelt und die Konsequenzen im Zweifelsfall durchaus empfindlich sein können, von der Anfechtung von Prüfungsleistungen oder Berufungen bis hin zu persönlicher Haftung von Lehrenden.

Von den vielfältigen rechtlichen Themen, die im Zusammenhang mit akademischer Lehre berührt werden könnten, erläutern die folgenden Abschnitte insbesondere zwei relevante Bereiche:

  • Urheberrecht – also die Frage, welche Lehrmaterialien in welchem Umfang bzw. in welchem Rahmen zugänglich gemacht werden dürfen.
  • Datenschutz – also die Verantwortung der Lehrenden gegenüber dem Recht der Studierenden auf informationelle Selbstbestimmung.

Achtung

Die GLAREAN-Anleitungen sind keine rechtlich bindenden Dokumente, die Autoren sind keine Juristen. Wir bemühen uns um akkurate Darstellung und legen jeweils offen, auf welcher Grundlage die Aussagen getroffen werden. Doch können wir weder für Vollständigkeit noch Korrektheit bürgen.

Im Zweifelsfall können die GLAREAN-Anleitungen professionelle juristische Beratung nicht ersetzen. Bei Bedarf können wir Sie jedoch dabei beraten, und vielleicht ist Ihr Anliegen ja auch von allgemeinem Interesse und sollte grundsätzlich geklärt werden.


Letztes Update: 19. März 2020