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Grundlagen zum Datenschutz

Kaum jemand befasst sich gerne mit dem Thema Datenschutz1. Als Mensch, dessen Daten geschützt werden sollen, steht man dem Thema (etwa in Form von zu akzeptierenden Datenschutzerklärungen auf Formularen oder Webseiten) of mit einer Mischung aus Empörung und Resignation gegenüber. Als Lehrende stehen Sie aber teilweise auf der anderen Seite; Sie sind es, die direkt oder indirekt mit den Daten Ihrer Studierenden umzugehen haben bzw. für deren Umgang damit verantwortlich sind.

Datenschutz kann lästig sein – viele praktische und nützliche Tools sind »verboten«, dabei weiß oft niemand genau, weshalb. Außerdem nutzen in vielen Fällen sowohl Studierende wie Dozenten diese Tools privat, weshalb sollten Sie also nicht für die Lehre zur Verfügung stehen?

Doch wie in vielen Bereichen des Lebens und insbesondere der Informationstechnik gilt, dass Sicherheit ein Gut ist, das nicht umsonst zu haben ist, sondern aufwändig ist oder Einschränkungen erfordert. Wer Bedenken hat, dass »die« so viel über uns wissen, muss bereit sein, gewisse Konsequenzen zu tragen. Und allen Anderen muss klar sein, dass es gesetzliche Grundlagen gibt und Verstöße dagegen potenziell empfindliche Strafen nach sich ziehen. Und dass diese Strafen nicht unbedingt nur institutionell abgefedert werden können (etwa bei Klagen gegen Studienergebnisse), sondern durchaus auch die Lehrenden persönlich treffen können.

Auf der folgenden Seite werden Sie Informationen darüber finden, welche Richtlinien grundsätzlich im Bereich Datenschutz zu berücksichtigen sind. Die konkreten Auswirkungen auf den Umgang mit Studierenden differenzieren wir dann in einzelnen Unterseiten.


  1. Im Wikipedia-Artikel wird deutlich, dass das Wort »Datenschutz« durchaus verschiedene Bedeutungen haben kann. Wir verwenden es so, wie es die Europäische Datenschutz-Grundverordnung im Kontext der Lehre an Hochschulen impliziert. 


Letztes Update: 19. März 2020