Instant Messenger – vielgenutztes Werkzeug¶
Instant Messenger sind ein zunehmend verbreitetes Medium zur Kommunikation, insbesondere auch in Gruppen. In vielen Communities, so etwa auch in Klassen an einer Hochschule, lösen Messenger-Programme immer mehr die traditionelle E-Mail ab.
Gefühlte Vorteile gegenüber dem Mail-System1 liegen in den eleganten Apps, sofortigem (Instant) Versand inklusive Benachrichtigung sowie einfacher Gruppenbildung.
Anwendungsbereiche¶
Rechtliche Bedenken¶
Problematisch daran ist, dass die meisten Angebote nicht der europäischen Rechtslage entsprechen und vor dem Hintergrund der Datenschutz-Grundverordnung nicht im Rahmen der Arbeit an einer öffentlichen Hochschule verwendet werden dürfen. Lehrende setzen sich einem nicht unerheblichen Haftungsrisiko aus, wenn sie dennoch mit ihren Studierenden über Anbieter wie WhatsApp oder vergleichbare kommerzielle Dienste kommunizieren. Zwar gibt es für Hochschulen leider noch keine verbindlichen Stellungnahmen und Vorschriften des zuständigen Ministeriums; doch basieren die für reguläre Schulen verfügbaren Texte des Kultusministeriums auf der Auslegung derselben Gesetze und sind inhaltlich für uns ebenso gültig:
- Kommunikationsplattformen am Beispiel WhatsApp
- Dürfen Lehrer WhatsApp benutzen?
- Verwaltungsvorschrift »Datenschutz an öffentlichen Schulen«
-
»Gefühlt« deshalb, weil E-Mail gegenüber Instant Messengern eigentlich keinerlei Funktionalität vermissen lässt und ihre »Nachteile« hauptsächlich auf ein weniger schickes Design der meisten Apps/Programme beschränkt sind. Das einzige, was Email wahrscheinlich nicht zu bieten hat, ist neben Profilbildern und Statusmeldungen die Option, live zu sehen, wenn das Gegenüber tippt. ↩