Gehörbildung III
Pflichtfach im Bachelor Kirchenmusik (BC) sowie im Bachelor Musik (BM) mit Hauptfach "Chorleitung, "Komposition", "Musiktheorie" und "Orchesterleitung"; in allen Bachelor-Studiengängen muss das Fach "Gehörbildung III" in zwei verschiedenen Semestern belegt werden.
Pflichtfach im Master Kirchenmusik (MC), im Master Musik (MM) "Gehörbildung" und "Musiktheorie", im MINOR-Bachelor "Gehörbildung" und "Musiktheorie" sowie im Bachelor-Wahlmodul "Gehörbildung"; in allen Master- und allen (BM-)MINOR-Studiengängen sowie im BM-Wahlmodul "Gehörbildung" muss das Fach "Gehörbildung III" einmal belegt werden. Sollte im 4-semstrigen MM "Gehörbildung" das Seminar "Stilkunde" aus Kapazitätsgründen nicht angeboten werden können, kann stattdessen das Seminar "Gehörbildung III" ein zweites Mal belegt werden.
· bei sowohl regelmäßiger Teilnahme als auch bestandener Klausur mit 2 ETCS anrechenbar im Rahmen …
… der Bachelor-Studiengänge Bachelor Kirchenmusik (BC)
… des Bachelor Musik-Studiengangs mit Hauptfach "Chorleitung, "Komposition", "Musiktheorie" oder "Orchesterleitung"
· bei sowohl regelmäßiger Teilnahme als auch bestandener Klausur mit 3 ETCS anrechenbar im Rahmen …
… der Master-Studiengänge "Gehörbildung" oder "Musiktheorie"
… der MINOR-Bachelor-Studiengänge "Gehörbildung" oder "Musiktheorie"
· bei sowohl regelmäßiger Teilnahme als auch bestandener Klausur mit 4 ETCS anrechenbar im Rahmen des Bachelor-Wahlmoduls "Gehörbildung"
· als MM-Wahlmodul wählbar für Studierende mit überdurchschnittlicher Hörerfahrung
Klausur in der letzten Semesterwoche
Bedeutende Werke aus 19. und 20. Jahrhundert: Hören plus …
· Analysieren (Form / Intonation)
· Textvergleich (transponierende Instrumente / alte Schlüssel)
· Erkennen / Wiedergeben komplexer Sachverhalte (instrumentale Klangfarben, komplexe Rhythmen)
· Fehler-Hören
- wird noch bekanntgegeben