Der Hochschulausweis
Informationen zu Anwendungsmöglichkeiten der MusiCard
Als Mitglied der Hochschule für Musik Freiburg erhalten Sie den Studierenden- bzw. Mitarbeiterausweis, mit dem Sie sich bis zu einem bestimmten Grad auch legitimieren können.
Der multifunktionelle Studierendenausweis / Hochschulausweis der Musikhochschule für Musik Freiburg
Verwaltung der Karte
Ausgabe
Studierende, Mitarbeiter und Gäste der Hochschule erhalten eine personalisierte Chipkarte (MusiCard) ausgehändigt, welche Eigentum der Hochschule bleibt. Studierende, ggfs. auch Bevollmächtigte, erhalten diese mit der Immatrikulation im Studierendensekretariat (Raum 233), Mitarbeiter mit der Vertragsunterzeichnung (Raum 240). Es ist ein Pfand in Höhe von € 10 zu hinterlegen. Mit dem Tag der Ausgabe ist die MusiCard als Studierenden- oder Mitarbeiterausweis gültig.
Gültigkeit
Der Mitarbeiterausweis hat keine implizite Gültigkeitsbeschränkung; der Studierendenausweis ist jeweils bis zum Semesterende gültig und wird durch die Rückmeldung verlängert. Studierendenausweise haben ein aufgedrucktes Gültigkeitsdatum.
Falls zunächst noch kein Gültigkeitsdatum auf dem Studierendenausweis aufgedruckt ist, holen Sie dies bitte an der Validierungsstation im Foyer des Hochschulgebäudes nach (siehe Bild links, die Station befindet sich am Hinterausgang von Raum 117, gegenüber des Kammermusaiksaals). Stecken Sie die Chipkarte in den Kartenleser; die Änderung des Gültigkeitsdatums erfolgt automatisch im Terminal.
Für die Rückmeldung zum neuen Semester können Sie die SB-Station im Foyer oder das HISinOne Studierendenportal im Internet verwenden. Weitere Hinweise finden Sie im Merkblatt »Anleitung zur Online-Rückmeldung / Nutzung der SB-Funktionen«, welches Sie im Studierendensekretariat erhalten.
Nach erfolgreicher Online-Rückmeldung benutzen Sie bitte das Validierungsterminal im Foyer, um Ihren Studierendenausweis zu aktualisieren, wie oben beschrieben.
Rückgabe
Zum Ende Ihrer Zugehörigkeit zur Hochschule geben Sie Ihren Hochschulausweis bitte an der Zahlstelle (Raum 239) zurück. Sofern die Karte äußerlich unbeschädigt ist, erhalten Sie bei dieser Gelegenheit das Pfand zurückerstattet. Ein eventuelles Restguthaben (s.u. »Bargeldloses Bezahlen«) ist vorher abzuheben oder zu verbrauchen, es kann nicht ausbezahlt werden..
Verlust
Einen Verlust der Karte sollten Sie unverzüglich melden (Studierendensekretariat, Tel.: 0761/31915-12, oder per E-Mail an: musicard@mh-freiburg.de), damit diese im Netz umgehend gesperrt werden kann. Die Zahlungsfunktionen der separaten Geldbörsen können nicht gesperrt werden; deren Verlust entspricht dem einer normalen Geldbörse.
Störungen
Was tun bei Störungen, Kartendefekt oder sonstigen Problemen?
Manche »Störungen« beruhen lediglich auf Unregelmäßigkeiten beim Ablauf eines Vorgangs, etwa einem Kauf am Kaffeeautomaten oder dem Kopieren. In diesem Fall ist es manchmal möglich, das Problem durch einfaches Zurücksetzen des Geräts zu beheben. Bitte wenden Sie sich zunächst an die Mitarbeiter der MusiKantine, sofern diese geöffnet hat.
Sofern das Problem nicht spontan gelöst werden kann, wenden Sie sich bitte – möglichst unter konkreter Angabe einer Fehlermeldung – an:
- das Studierendensekretariat (Raum 233), 0761/31915-12,
- musicard@mh-freiburg.de
- die Verwaltungs-EDV (Raum 240), 0761/31915-59
Bei Störungen im Mensabereich: Service-Points des Studentenwerkes in den Mensen oder per E-Mail mensacard@studentenwerk.uni-freiburg.de
Ersatz
Bei Verlust oder Defekt Ihrer Karte erhalten Sie eine Ersatzkarte – entsprechende Anträge erhalten Sie im Studierendensekretariat. Die Ersatzkarte ist nicht kostenpflichtig, sofern ein Namenswechsel vorliegt und der alte Ausweis zurückgegeben wird, oder wenn ein Mitarbeiter der Verwaltungs-EDV (Raum 240) die einwandfreie äußere Beschaffenheit der defekten Karte bestätigt. In allen anderen Fällen ist ein Kostenersatz in Höhe des Pfands von € 10 zu entrichten.
Neben dem Verlust der Karte führen demnach auch Beschädigungen, die auf einen unsachgemäßen Umgang mit dieser zurückzuführen sind, zu einem Verfall des Pfands. Sie sollten die Chipkarte daher jederzeit sicher und geschützt aufbewahren und dabei insbesondere die nachfolgenden Hinweise beachten:
- nicht knicken oder starkem Druck aussetzen (Druckknöpfe in Geldbörsen beachten)
- nicht verschmutzen oder verschmutzt benutzen
- den Gültigkeits- bzw. Thermochromstreifen bei Bedarf reinigen - Vorsicht: Keine scharfen Reinigungsmittel verwenden!
- am besten in einer festen Schutzhülle aufbewahren.
Anwendungen
Der Studierenden- bzw- Hochschulausweis ist für eine große Zahl unterschiedlicher Anwendungen vorgesehen, die im Folgenden einzeln beschrieben werden.
Studierenden-/Hochschulausweis
Der Hochschulausweis weist Sie intern (und in beschränktem Umfang auch gegenüber der Universität Freiburg sowie der PH Freiburg) als Angehörigen der Musikhochschule Freiburg sowie bezüglich Ihres Status als Studierenden, Lehrenden oder nivhjt-lehrenden Mitarbeiter aus. Als Studierende/r können Sie darüber hinaus mit dem Ausweis auch Ihren Studierendenstatus belegen. Abgesehen davon handelt es sich bei dem Hochschulausweis um kein offizielles Dokument.
Bibliotheksausweis
Der Hochschulausweis ist gleichzeitig der Ausweis zu Ihrem Benutzerkonto der Hochschulbibliothek. Vor der ersten Benutzung müssen Sie dennoch an der Servicetheke eine Anmeldung mit weitergehenden Informationen ausfüllen. Weitere Informationen finden Sie auf der Homepage der Bibliothek.
Der Hochschulausweis dient auch als Legitimation zur Eröffnung eines Benutzerkontos in der Bibliothek der Pädagogischen Hochschule.
Der Hochschulausweis dient auch als Legitimation zur Eröffnung eines Benutzerkontos in der Bibliothek der Pädagogischen Hochschule.
Zutrittskontrolle zu Räumen und Gebäuden
Der Hochschulausweis ermöglicht Ihnen, an den Pforten der Gebäude der Hochschule Schlüssel für ausgewählte Räume ausgehändigt zu bekommen.
In Zeiten coronabedingter Zugangsbeschränkungen weisen Sie gegenüber den Mitarbeitern des Technischen Dienstes Ihre Identität und Zugangsberechtigung aus.
Zutrittskontrolle zu den Überäumen
Auch die Nutzung von Teilen der Überäume ist mittels der Studierendenausweise geregelt. In Zeiten von Corona-Verordmungen erhalten Sie jeweils kurzfristige Informationen durch die Hochschulleitung. Sobald die Überegelungen wieder »normal« sind, werden sie an dieser Stelle ausgeführt werden.
Berechtigungsnachweis für das Semesterticket
Der Hochschulausweis dient Studierenden als Berechtigungsnachweis für das Semesterticket des RVF. Weitere Informationen sowie Verkaufsstellen erhalten Sie auf der Seite des RFV.
Bargeldloses Bezahlen
Der Hochsachulausweis kann auch – wie die »Geldkarten«-Funktion der EC-Karte – zum bargeldlosen Bezahlen genutzt werden. Hierfür muss er zuvor mit einem Guthabenbetrag – in Höhe von maximal € 75 – aufgeladen werden. Je nach Standort können Sie das Guthaben mit Bargeld und/oder per EC-Karte aufladen. Darüber hinaus ermöglicht die Autoload-Funktion, bei Unterschreiten eines bestimmten Guthabens eine automatische Aufladung per Lastschrift zu veranlassen.
An der Musikhochschule können Sie sowohl bar als auch mit der EC-Karte an der Kasse der MusiKantine Ihr Guthaben aufladen.
Bargeldlos können Sie mit dem Hochschulausweis an folgenden Stellen bezahlen:
- MusiKantine der Musikhochschule
- Snack- und Getränkeautomaten in der Musikhochschule
- Kopierer und Drucker in der Musikhochschule
- Bibliothek der Musikhochschule
- Bibliothek der Pädagogischen Hochschule
- Hochschulverwaltung
- Cafeteria sowie Automaten in der Universitätsbibliothek
- Mensen der Universität und der Pädagogischen Hochschule
Aufladestation an der Musikhochschule: die Barkasse in der MusiKantine. Die vollständige Liste der Aufladestationen sowie weitere Informationen rund um die Verwendung des Hochschulausweises als Zahlungsmittel finden sich auf https://www.swfr.de/essen-trinken/chipkarte/aufwerten/.
Datenschutz
Für eine öffentliche Einrichtung wie eine landeseigene Hochschule ist der sorgfältige Umgang mit den Daten ihrer Studierenden und Mitarbeiter von entscheidender Bedeutung, gerade bei einer digitalen Ausweiskarte. Daher werden in der Karte nur die für die Funktionalität zwingend notwendigen Daten gespeichert und können wo immer möglich nicht verknüpft und ausgelesen werden (»Privacy by Design«).
Datenschutz im Detail
Beim Einsatz einer Chipkarte müssen die Belange des Datenschutzes in besonderem Maße berücksichtigt werden. Um diesem Anliegen gerecht zu werden, erfolgte die Abstimmung des Verfahrens in Anlehnung an die betreffenden Empfehlungen des Landesbeauftragten für den Datenschutz Baden-Württemberg. Es wird entsprechend der Vorgaben im 21. Tätigkeitsbericht des Landesbeauftragten für den Datenschutz BadenWürttemberg verfahren, möglichst wenige Daten auf der Chipkarte selbst zu speichern, d.h. auf der Karte wird nur das für die jeweilige Funktion notwendige Minimum an Daten gespeichert; der "gläserne" Studierende bzw. Mitarbeiter wird ausgeschlossen, indem durch organisatorische und technische Maßnahmen sichergestellt ist, dass die Daten der verschiedenen Einsatzbereiche nicht verknüpft werden können. Dieser Prämisse folgend, dient die MusiCard in erster Linie als komfortable und sichere Schnittstelle zu den speziell abgesicherten Hintergrundsystemen der Hochschulverwaltung und nicht als "Datenträger" für besonders schützenswerte Informationen. So beschränkt man sich darauf, nur die Matrikelnummer und Bibliothekskonto, die Gültigkeitsdauer, das Geldbörsenguthaben sowie einige systemtechnische Daten wie Kartentyp und Seriennummer zu speichern, um größtmögliche Datensicherheit zu gewährleisten. Zum Einsatz kommt eine kontoungebundene, kontaktlose Mifare-Karte (Speicherchipkarte). Diese Karte besitzt eine stark vorstrukturierte Architektur von 16 Sektoren gleicher und fixer Größe, die voneinander abgeschottet sind. Jeder Sektor besitzt eigene und unabhängige Schlüsselpaare für das Lesen und Schreiben auf den Sektoren. Den verschiedenen Sektoren sind nun bestimmte Anwendungen wie etwa die elektronische Geldbörse und die Anbindung an das Bibliothekssystem zugeordnet. Das Datenmodell gewährleistet, dass in jedem Sektor nur diejenigen Informationen gespeichert sind, die tatsächlich für die jeweilige Anwendung benötigt werden. Es ist deshalb möglich, den jeweiligen Zugriff auf die für sie relevanten Sektoren zu beschränken. Natürlich wird es auch weiterhin keinen unerlaubten Datenaustausch zwischen den verschiedenen Hintergrundsystemen geben. Die meisten der für die einzelnen Vorgänge benötigten Daten liegen auf einem durch Firewall geschützten Server, der bei Bedarf diese zusätzlichen personenbezogenen Daten des jeweiligen Karteninhabers zur Verfügung stellt.
Im Einzelnen sind auf der Karte gespeichert:
Visuell lesbare Daten: Passbild, Name, Vorname, Akad. Grade, Bibliotheksnummer, ggf. Kartenseriennummer, Matrikelnummer (nur Studierende), Gültigkeitsende (nur Studierende), Dienstbezeichnung (nur Mitarbeiter)
Daten des kontaktlosen Mifarechips: Matrikelnummer, Bibliotheksnummer, Status (0 = Student, 1 = Mitarbeiter, 2 = Gast, 3 = Schüler), Gültigkeitsende, Seriennummer, Geldbörsenwert, diverse Schlüssel. Die auf der Chipkarte gespeicherten Daten können Sie am Serviceplatz des Studentensekretariates einsehen. Grundsätzliche Regelungen zur Datenverarbeitung, insbesondere zu den Rechten der betroffenen Personen, finden Sie in der jeweils geltenden Fassung des Landesdatenschutzgesetzes. Diesbezügliche Anfragen etc. sind gegebenenfalls an Frau Junker zu richten.
Die Zutrittkontrolle zur 24-Stunden Öffnung der Überäume ist aus Sicherheitsgründen und zur Wahrnehmung des Hausrechts videoüberwacht. Der Zutritt ist ausschließlich mit gültiger Chipkarte erlaubt, es darf auf keinen Fall anderen Personen damit Zutritt gewährt werden. Die verantwortliche Stelle gemäß §6b Abs.2 BDSG ist das Rektorat der Hochschule.
Stand: September 2018
Im Einzelnen sind auf der Karte gespeichert:
Visuell lesbare Daten: Passbild, Name, Vorname, Akad. Grade, Bibliotheksnummer, ggf. Kartenseriennummer, Matrikelnummer (nur Studierende), Gültigkeitsende (nur Studierende), Dienstbezeichnung (nur Mitarbeiter)
Daten des kontaktlosen Mifarechips: Matrikelnummer, Bibliotheksnummer, Status (0 = Student, 1 = Mitarbeiter, 2 = Gast, 3 = Schüler), Gültigkeitsende, Seriennummer, Geldbörsenwert, diverse Schlüssel. Die auf der Chipkarte gespeicherten Daten können Sie am Serviceplatz des Studentensekretariates einsehen. Grundsätzliche Regelungen zur Datenverarbeitung, insbesondere zu den Rechten der betroffenen Personen, finden Sie in der jeweils geltenden Fassung des Landesdatenschutzgesetzes. Diesbezügliche Anfragen etc. sind gegebenenfalls an Frau Junker zu richten.
Die Zutrittkontrolle zur 24-Stunden Öffnung der Überäume ist aus Sicherheitsgründen und zur Wahrnehmung des Hausrechts videoüberwacht. Der Zutritt ist ausschließlich mit gültiger Chipkarte erlaubt, es darf auf keinen Fall anderen Personen damit Zutritt gewährt werden. Die verantwortliche Stelle gemäß §6b Abs.2 BDSG ist das Rektorat der Hochschule.
Stand: September 2018