Eine Klausel ist eine melodische Schlussformel. Eine Klausel hat eine bestimmte Bewegung in einen der Akkordtöne des Schlussklangs einer Kadenz. Bei Ganzschlüssen in Dur und Moll können die Klauseln wie folgt auf die Stufen der jeweiligen Tonart bezogen werden:
  • die Tenorklausel (TK) schreitet von der 2. zur 1. Stufe (oder von der 2. zur 3. Stufe)
  • die Sopranklausel (SK) schreitet von der 7. zur 1. Stufe
  • die Bassklausel (BK) springt von der 5. zur 1. Stufe
  • die Altklausel (AK) springt von der 5. zur 3. Stufe, schreitet von der 4. zur 3. Stufe oder wiederholt die 5. Stufe

    z.B. in G-Dur:
Hauptklauseln sind die Tenor- und die Sopranklausel. Dies bedeutet praktisch:
  • Kann eine Melodiefortschreitung als TK gedeutet werden, wird dazu zuerst die entsprechende SK gesetzt.
  • Kann eine Melodiefortschreitung als SK gedeutet werden, wird dazu zuerst die entsprechende TK gesetzt.
  • Kann eine Melodiefortschreitung als AK gedeutet werden, wird dazu zuerst die entsprechende TK und dann die entsprechende SK gesetzt (oder umgekehrt).
Zu bedenken ist dabei, dass Kadenzen mit der BK im Bass die stärkste Gliederungswirkung haben, gefolgt von solchen mit fallender TK im Bass, gefolgt von solchen mit SK im Bass.
Außerdem steigert es die Gliederungswirkung einer Kadenz, wenn der vorletzten Note der SK eine Synkopendissonanz (= 1. Stufe) vorangestellt wird.
Kadenzen mit steigender TK im Bass und solche mit AK im Bass sind geflohene Kadenzen (also Trugschlüsse im weiterem Sinne), da sie zu einem Sextakkord und somit zu einem instabilen Klang führen.
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