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Die ersten Kontrapunktlehren datieren aus dem 14. Jahrhundert. Sie formulieren Regeln, wie zu einer vorgegebenen Melodie eine Gegenstimme improvisiert oder komponiert werden kann, die zu jeder Note dieser Melodie eine ›Gegennote‹ bringt – Regeln zum zweistimmigen Note-gegen-Note-Satz also. Arten geregelter Mehrstimmigkeit gab es bereits vorher; diese funktionierten aber nach anderen Prinzipien.

Ab dem 15. Jahrhundert wurden in Kontrapunktlehren auch Satzarten beschrieben, die rhythmisch vielfältiger waren. Der Note-gegen-Note-Satz (contrapunctus simplex) blieb aber in der kontrapunktischen Lehrtradition die Grundlagendisziplin, auf der alle komplexeren Arten der Mehrstimmigkeit aufbauen.

Die (einfachen) Regeln des contrapunctus simplex können also als das Fundament der Satzlehre gelten, die sich u.a. zu den Harmonielehren des 18. und 19. Jahrhunderts weiterentwickelt hat.

Kontrapunktlehren definieren eine Unterscheidung zwischen vollkommenen und unvollkommenen Konsonanzen. Diese Unterscheidung ist grundlegend, denn auf sie beziehen sich die satztechnischen Regeln des contrapunctus simplex.
In der Lehre vom zweistimmigen Note-gegen-Note-Satz werden die folgenden Zweiklänge besprochen:
  • reine Prime und Oktave
  • reine Quinte
  • große und kleine Terz
  • große und kleine Sexte
Nur diese Intervalle (samt ihren Oktaverweiterungen) gelten hier als Konsonanzen. Diese Intervallklasse wird wiederum unterteilt in:
  • vollkommene (oder: perfekte) Konsonanzen: reine Prime, Quinte und Oktave
  • unvollkommene (oder: imperfekte) Konsonanzen: große und kleine Terzen und Sexten.
Für diese Intervallklassen werden unterschiedliche Gebote und Verbote formuliert.
  1. Ein musikalischer Abschnitt soll mit einer vollkommenen Konsonanz beginnen und schließen.
  2. Vollkommene Konsonanzen dürfen nicht parallel geführt werden.
  3. Wird eine vollkommene Konsonanz in gleicher Bewegung erreicht, soll in einer Stimme ein Sekundschritt erklingen, vorzugsweise in der oberen.
  4. Parallelbewegung mit unvollkommenen Konsonanzen sollte nicht zu lange andauern.
Vollkommene Konsonanzen in Parallelbewegung werden heute als offene Parallelen bezeichnet. So erklingt im folgenden Beispiel bei a) eine offene Quintparallele, bei b) eine offene Oktavparallele, bei c) eine offene Einklangsparallele. Solche Fortschreitungen schließt die Kontrapunktlehre also aus. Beispiel d) ist hingegen unproblematisch, da hier keine Bewegung stattfindet.
Wird eine vollkommene Konsonanz in gleicher Bewegung erreicht, wird dies eine verdeckte Parallele genannt. Im nächsten Beispiel erklingen bei
  • a), b) und e) verdeckte Oktavparallelen,
  • bei c) und d) verdeckte Quintparallelen,
  • bei f) eine verdeckte Einklangsparallele.
Die Fortschreitungen bei a), b) und c) erfüllen die (oben unter Grundregeln genannte) Forderung nach einem Sekundschritt in der oberen Stimme. Die Fortschreitungen bei d), e) und f) erfüllen diese Forderung nicht.
Manche Kontrapunktlehren verbieten verdeckte Parallelen in der Zweistimmigkeit generell. Nimmt man dieses Verbot an, lassen sich die Fortschreitungsmöglichkeiten im contrapunctus simplex wie folgt veranschaulichen (p = perfekte Konsonanz; i = imperfekte Konsonanz):
Als Antiparallele werden Fortschreitungen in Gegenbewegung von einem vollkommen konsonanten Intervall zur Oktaverweiterung dieses Intervalls, und umgekehrt, bezeichnet. Also z.B.
  • Prime-Oktave
  • Oktave-Doppeloktave
  • Duodezime-Quinte
Solche Fortschreitungen werden in Sätzen mit bis zu vier Stimmen in der Regel vermieden, insbesondere zwischen den Außenstimmen.
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